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Zum Führen unserer Fahrzeuge müssen Sie über einen gültigen Führerschein der Klasse B (EU Führerscheinklassen) für die Fahrzeuggruppen 1 bis 3 verfügen.
Die Fahrzeuggruppen 4 und 5 erfordern mindestens den Führerschein der Klasse C1E. Führerscheine der alten Klasse III oder B, die vor 1999 ausgestellt wurden, reichen auch aus.

Eine Mietbeschränkung auf ein Mindestalter besteht nicht.

Unsere LKW fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot.

Unsere Fahrzeuge dürfen nur von den im Mietvertrag eingetragen Fahrern, deren Führerschein uns im Original vorlag, berechtigt geführt werden. Bei unberechtigten Fahrern entfällt der Versicherungsschutz.

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