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Zum Führen
unserer Fahrzeuge müssen Sie über einen gültigen Führerschein
der Klasse B (EU Führerscheinklassen) für die Fahrzeuggruppen 1 bis 3 verfügen.
Die Fahrzeuggruppen 4 und 5 erfordern mindestens den Führerschein
der Klasse C1E. Führerscheine der alten Klasse III oder B, die vor
1999 ausgestellt wurden, reichen auch aus.
Eine Mietbeschränkung auf ein Mindestalter besteht nicht.
Unsere LKW fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot.
Unsere Fahrzeuge dürfen nur von den im Mietvertrag
eingetragen Fahrern, deren Führerschein uns im Original vorlag, berechtigt
geführt werden. Bei unberechtigten Fahrern entfällt der Versicherungsschutz.
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